Kältetechnik – Unsere Leistungen für zuverlässige Kälteversorgung
Ob Gewerbe, Industrie oder Privatbereich – moderne Kältetechnik ist unverzichtbar für die Sicherstellung konstanter Temperaturen, die Effizienz von Prozessen und die Einhaltung hygienischer Standards. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und einen umfassenden Service rund um das Thema Kälte – effizient, umweltgerecht und zukunftssicher
Unser Leistungsportfolio im Bereich Kältetechnik:
Planung und Projektierung von Kälteanlagen
Individuelle Konzeption für Ihren Bedarf – von der kleinen Kühlzelle bis zur komplexen Industrieanlage.
Installation und Inbetriebnahme
Fachgerechter Einbau unter Berücksichtigung aller technischen und gesetzlichen Anforderungen.
Wartung und Instandhaltung
Regelmäßige Prüfungen und Wartungsmaßnahmen zur Sicherstellung des zuverlässigen Anlagenbetriebs.
Modernisierung und Umrüstung
Austausch veralteter Komponenten zur Steigerung der Effizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs.
Leckage- und Dichtigkeitsprüfungen
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen nach der F-Gase-Verordnung inkl. Dokumentation und Prüfbericht.
24h-Notdienst
Schnelle Hilfe bei Störungen – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Dichtigkeitsprüfung nach F-Gase-Verordnung – Was Betreiber wissen müssen
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase), die in vielen Kälteanlagen verwendet werden, tragen erheblich zur globalen Erderwärmung bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Um dem entgegenzuwirken, verpflichtet die EU-Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) Betreiber zur regelmäßigen Dichtigkeitsprüfung ihrer Anlagen – abhängig von der CO₂-Äquivalent-Menge des verwendeten Kältemittels.
Wann ist eine Dichtigkeitsprüfung Pflicht?
Die Prüffristen richten sich nach dem Treibhauspotenzial (GWP) und der Füllmenge:
| CO₂-Äquivalent (t) | Prüfung durch zertifiziertes Personal |
|---|---|
| ≥ 5 t | mind. alle 12 Monate |
| ≥ 50 t | mind. alle 6 Monate |
| ≥ 500 t | mind. alle 3 Monate |
Anlagen mit Leckage-Erkennungssystemen können längere Intervalle in Anspruch nehmen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die F-Gase-Verordnung ist verbindlich und Verstöße können ernste rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen:
- Bußgelder bis zu 50.000 Euro
- Stilllegung der Kälteanlage
- Haftung bei Umweltschäden
- Verlust von Versicherungsansprüchen
- Imageverlust für Unternehmen
Wichtig: Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage – eine regelmäßige Prüfung ist also nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Unser Service für Ihre Sicherheit
Als zertifizierter Fachbetrieb kümmern wir uns um die gesetzeskonforme Durchführung aller Dichtigkeitsprüfungen – zuverlässig, transparent und lückenlos dokumentiert. So sind Sie auf der sicheren Seite – technisch wie rechtlich.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen ein individuelles Servicepaket für Ihre Kälteanlage.